KuV24 ist das Versicherungsportal für alle IT-Freelancer, IT-Unternehmen und IT-Experten. Mit unserem Know How als Versicherungsmakler seit 1990 bieten wir Ihnen Versicherungslösungen, die genau auf die Bedürfnisse der IT-Branche abgestimmt sind.
Die rechtlich relevanten Informationen über unser Unternehmen finden Sie in der Erstinformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV).
IT-Experten sind speziellen IT-Risiken ausgesetzt, denen KuV24 mit seinen perfekt angepassten IT-Versicherungslösungen gerecht wird. Wir bieten Ihnen die passende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, unsere IT Haftpflichtversicherung, um Ihre IT-spezifischen Berufsrisiken umfassend bedarfsgecht abzusichern.
Sie als IT-Dienstleister oder EDV-Experte haften generell unbegrenzt für alle Schäden, die Sie bei Ihrem Auftraggeber oder anderen verursachen. Ob Urheberrechtsverletzungen, Übertragung von Viren oder Programmierungsfehler - Ihre Haftung lässt sich nur teilweise durch vertragliche Regelungen beschränken.
Dieses Problem löst die IT-Haftpflichtversicherung mit höchstmöglichen Versicherungssummen, die Ihre beruflichen Risiken als Selbstständiger in der IT-Branche berücksichtigt. Sehen Sie hier im Überblick, was Ihnen die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister von KuV24 alles bietet.
Die IT-Haftpflicht von KuV24 deckt alle typischen Risiken Ihrer Tätigkeit als IT-Experte ab, z.B. Haftpflichtansprüche wegen Schäden auf Grund von:
Die IT-Haftpflicht von KuV24 ist eine kombinierte IT-Haftpflichtversicherung und besteht aus
wichtig: im Sonderkonzept von KuV24 sind Tätigkeiten als Unternehmensberater oder Personalberater sowie Medienagenturdienstleistungen beitragsfrei mitversichert.
Die IT-Haftpflichtversicherung der Hiscox zeichnet sich durch flexible Möglichkeiten aus, den Versicherungsumfang durch Zusatz-Module und Zusatz-Bausteine an den individuellen Versicherungsbedarf anzupassen und dadurch den Versicherungsschutz ganz individuell Ihrem Verrsicherungsbedarf anzupassen:
In der IT-Branche sind Sie zumeist finanziellen Berufsrisiken ausgesetzt, wenn Ihre Kunden, aber auch Menschen, zu denen Sie in keinem Vertragsverhältnis stehen, Schadenersatz von Ihnen fordern.
Unverzichtbare Kernkomponente des Versicherungsschutzes der IT-Haftpflichtversicherung ist deshalb die Berufshaftpflichtversicherung, durch die Vermögensschäden umfassend abgedeckt sind:
Neben den Haftpflichtansprüchen, die andere gegen Sie geltend machen, können auch so genannte Eigenschäden erhebliche Kosten für Ihr IT-Dienstleistungsunternehmen verursachen.
Finanzielle Probleme können Ihnen nicht nur Schadenersatzforderungen, sondern zum Beispiel auch der Verlust von Honorareinnahmen bereiten, wenn ein Auftraggeber während eines laufenden Projekts wegen Unzufriedenheit vom Vertrag zurücktritt oder außerordentlich kündigt.
Auch der Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung, die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer eigenen Website und der Ausfall von Projektverantwortlichen kann für Sie und Ihr Unternehmen mit hohen Kosten verbunden sein.
Diese Schäden, die Ihnen selbst bzw. Ihrem Unternehmen entstehen, können kostengünstig in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Details zum Zusatzbaustein EIGENSCHÄDENWährend durch das Berufshaftpflicht-Modul Vermögensschäden abgesichert sind, deckt die Betriebshaftpflicht-Komponente Ihre Personen- und Sachschaden-Risiken ab.
Bestandteil des Versicherungsschutzes ist aber nicht nur das umfassend erweiterte Betriebsstätten-Risiko, sondern auch die Risiken, die sich für Sie aus der Produkthaftung ergeben.
Details zum BETRIEBSHAFTPFLICHT-ModulTrotz des professionell achtsamen Umgangs mit Kundendaten sind gerade IT-Unternehmen auch immer wieder selbst direkt von Datenschutzverstößen, Hacker- und Cyber-Attacken betroffen.
Mit diesem Zusatzbaustein für Cyber- und Datenrisiken erhalten Sie finanziellen Schutz und professionellen Support im Schadensfall. Die Hiscox, Ihr Versicherer, übernimmt im Schadensfall nicht nur die Kosten der Wiederherstellung, sondern unterstützt Sie auch präventiv mit einem individuellen Cyber-Krisenplan und Assistance-Leistungen, wenn der Schaden dann doch eingetreten ist. Zum Leistungsspektrum gehört eine 24/7-Krisenhotline zu Ihrer sofortigen Unterstützung durch ein IT-Sicherheitsunternehmen und eine Fachanwaltskanzlei. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Information aller Betroffenen wird professionell für Sie erledigt.
Auch Ihre Betriebsausstattung und vor allem Ihr EDV-Equipment stellen einen Wert für Ihr Unternehmen dar, den Sie durch diesen Zusatzbaustein absichern können.
Der Versicherungsschutz deckt dabei das Inventar nicht nur im Büro, sondern auch unterwegs, beim Kunden vor Ort oder auf Dienstreisen ab. Im Schadensfall werden die Kosten für die Reparatur oder einen gleichwertigen Ersatz übernommen.
Schadenbeispiele:
Es ist uns wichtig, dass Sie verstehen und nachvollziehen können,
Generell sollte die IT-Haftpflichtversicherung speziell auf die Risikosituation in der EDV-Branche zugeschnitten sein. In der Praxis wird dem IT-Experten jedoch oft nur eine Bürohaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert angeboten.
Die Bürohaftpflichtversicherung deckt jedoch nur das sogenannte Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des IT-Freelancers oder des Telekommunikations- oder IT-Unternehmen abzusichern.
Bei einer reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen fehlt die Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie die Abdeckung des Betriebsstättenrisikos.
Eine IT-Haftpflichtversicherung sollte mindestens folgende Bausteine beinhalten, um alle IT-typischen Risiken abzudecken:
Der Begriff IT-Haftpflicht ist erst seit ein paar Jahren geläufig und soll der besonderen Ausrichtung des Haftpflichtvertrages auf den Bedarf der IT-Branche Rechnung tragen. Beim Abschluss der IT-Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass es am Versicherungsmarkt noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs und keine klare Abgrenzung zu verwandten Vertragsarten wie Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- sowie Bürohaftpflichtversicherung gibt.
Da die IT-Haftpflichtversicherung größtenteils aus bereits bestehenden Betriebshaftpflichtprodukten oder aus vorhandenen Vermögensschadenprodukten entwickelt wurde, gehört sie zwar prinzipiell zu dieser Art Haftpflichtversicherungen, jedoch bieten diese originären Verträge erhebliche Lücken in ihrem Bedingungswerk.
So werden z.B. reine Bürohaftpflichtversicherungen oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert.
Jedoch deckt die Bürohaftpflicht nur das Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des IT-Freiberuflers abzusichern.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird nur der reine Vermögensschaden abgedeckt. Personen- und Sachschäden bleiben hier unberücksichtigt. Vermögensschadendeckungen kommen insbesondere bei Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Finanzdienstleister vor. Für diese Berufszweige gilt oft eine Pflichtversicherung.
Unter Versicherungssummen versteht man die Versicherungssummen eines Haftpflicht-Versicherungsvertrags, die maximal je Schadenereignis zur Verfügung stehen. Der Begriff Versicherungssummen bedeutet, dass im Schadenfall nicht die komplette Summe, sondern nur in Höhe des Schadens Ersatz geleistet wird.
Üblicherweise werden für Personen-, Sach- und (bei manchen Verträgen auch für) Vermögensschäden die Versicherungssummen einzeln ausgewiesen oder es steht eine pauschale Versicherungssumme für alle Schäden zur Verfügung.
Die Versicherungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung, die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte Maximierung). Bei manchen Haftpflichtversicherungen steht die Versicherungssumme jedoch nur einmal pro Versicherungsjahr zur Verfügung, z.B. in der Umwelt-Haftpflichtversicherung.
Durch das Prinzip der "offenen Deckung" sind generell alle IT-Tätigkeiten und IT-Dienstleistungen incl. der dazugehörigen Nebenrisiken automatisch und ohne abschließende Aufzählung versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Eine Änderung der IT-Tätigkeit oder ein zusätzliches neues Tätigkeitsgebiet muss dem Versicherer nicht mitgeteilt werden.
Ohne Mehrbeitrag sind auch die zusätzlichen Tätigkeiten aus dem Nebenrisiko als Unternehmens- und Personalberatung sowie aus Medienagenturdienstleistungen automatisch mitversichert.
Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadensleistungen für die einzelnen Versicherungsarten zusammengefasst.
Das heißt, dass die maximale Versicherungsleistung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt ist.
Grundsätzlich stehen die vereinbarten Versicherungssummen je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für ALLE Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).
Beispiel: die vereinbarte Versicherungssumme lautet auf 3.0 Mio. € (2-fach maximiert)
Dann zahlt der Versicherer pro Schaden max. 3,0 Mio. €. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 6,0 Mio. €.
Die Jahreshöchstleistung wird durch die Multiplikation der vereinbarten Maximierung mit der ausgewählten Versicherungssumme berechnet.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) definieren einen Personenschaden als ein Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.
Der Tod ist durch den Eintritt des Hirntodes, das bedeutet den nicht rückgängig zu machenden Funktionsausfall des Gehirns, definiert.
Ein von Außen kommender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird als Körperverletzung bezeichnet. Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, sofern ein anormaler körperlicher Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.
Die Allgemeine Haftpflichtversicherung unterscheidet verschiedene Schadenfälle - nämlich den Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Diese Einteilung ist nur versicherungsrechtlicher Natur, die Regelungen zur Deliktshaftung der §§ 823 ff. BGB sowie zum Schadensrecht gem. §§ 249 ff. BGB kennen diese nicht (Personenschaden/Haftpflicht).
Als Sachschaden im Sinne der Haftpflichtversicherung versteht man die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen. Nicht als Sachschaden gilt hingegen das Abhandenkommen von Sachen.
Auch keine Sachschäden sind die davon abzugrenzenden Vermögensschäden,
die sich als reine finanzielle Verluste darstellen, etwa entgangener Gewinn.
Soweit nicht eine pauschale Deckungssumme vereinbart ist, besteht für Sachschäden in der Regel eine gesonderte, meistens die geringere, Deckungssumme.
Wichtigste Einschränkungen der Versicherung von Sachschäden sind die Ausschlüsse für Schäden:
Für die beiden erstgenannten Ausschlüsse besteht im Rahmen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel Versicherungsschutz - unter Abbedingung der o.g. Ausschlüsse, allerdings meistens zu geringeren Höchstersatzleistungen als die Sachschaden-Deckungssumme.
Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen "echten" Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als "unechten" Vermögensschäden unterschieden.
Durch den fehlerhaften Anschluss mehrerer Hardwarekomponenten kommt es zur Überhitzung und dadurch zur Zerstörung einer Zeitungsdruckmaschine. Kann dadurch die nächste Zeitungsausgabe nicht fristgerecht gedruckt und ausgeliefert werden, entsteht deshalb der weitere Vermögensschaden.
Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den IT-Freiberufler (Versicherungsnehmer) bzw. das Unternehmen aus der Telekommunikations- oder IT-Unternehmensbranche an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge langfristig günstiger kalkuliert werden.
Um das Kostenrisiko für den Freiberufler überschaubar zu halten, sollte die Selbstbeteiligung im Schadensfall fest oder zumindest nach oben "gedeckelt" sein (z.B. 10% max. jedoch € 5.000,00).
Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende Selbstbeteiligung von 5 % bei einem Schaden von z. B. 1 Mio. Euro trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen des IT-Experten nach sich ziehen.
Ein Sublimit ist eine abweichende Obergrenze einer Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsvertrages.
Sublimite sind Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teilrisiken (beispielsweise für Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, etc.).
Eine Haftpflichtversicherung, auch für die IT-Dienstleistungsbranche, sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Nebenrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Bearbeitungsschäden oder Datenlöschkosten limitiert auf € 50.000,00).
Sublimite werden i.d.R. auf die gesamte Versicherungssumme angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung.
Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft gegen den Anspruchsteller.
Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer für den IT-Dienstleister und IT-Freiberufler einen Rechtsstreit führt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden. Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den IT-Freiberufler ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Schaden im versicherten Umfang.
Die Abwehr unbegründeter Ansprüche spielt für Freiberufler eine zentrale Rolle, denn oft trifft den Freiberufler aufgrund fehlender Datensicherung oder defekter Hardware des Auftraggebers kein oder nur geringes Verschulden.
Bei den von uns angebotenen IT-Haftpflichtversicherungen handelt es sich um eine offene Deckung, d.h. es sind prinzipiell alle Tätigkeiten (selbständig oder freiberuflich und unabhängig von der Rechtsform) im Bereich der Informationstechnologie aus Tätigkeiten eines Telekommunikations oder IT-Unternehmens versichert.
Hierzu einige Beispiele:
Zusätzlich zu dieser offenen Deckung gilt auch die Tätigkeit aus der Unternehmens- und Personalberatung sowie die Tätigkeit aus Medienagenturdienstleistungen beitragsfrei mitversichert.
Der (räumliche) Geltungsbereich beschreibt in welchen Ländern die versicherten Personen Versicherungsschutz genießen.
Oft sind Schadenfälle geographisch schwer einzugrenzen, beispielsweise bei Rechteverletzungen. Daher ist es wichtig, dass der Geltungsbereich weltweit gilt.
Bedingungsgemäß besteht weltweiter Versicherungsschutz, auch in den USA und Kanada und auch für indirekte Exporte von Produkten und Dienstleistungen.
Nach der Fülle an Informationen haben Sie sicher erkannt, dass Sie eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen sollten und wollen nun bestimmt wissen, wie hoch der Beitrag für eine IT-Haftpflichtversicherung ist, die Ihre Erwartungen erfüllt und Ihnen bedarfsgerecht umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Jetzt Beitrag berechnen und IT-Haftpflichtversicherung abschließen!