Generell ist in der IT-Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.
Über den optionalen Eigenschadenbaustein können jedoch eigene Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Für nachfolgend aufgeführte Schaden- und Kostenpositionen, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet (Eigenschäden) besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungsgrenze von € 300.000,--
- Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)
- Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
- Reputationsschäden
- Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sowie Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des Auftraggebers
- durch Betrug, Untreue oder Unterschlagung (Unredlichkeit) Ihrer Angestellten oder freien Mitarbeiter (Vertrauenschaden)
- Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website. Die notwendigen Reparaturkosten werden erstattet.
- Zahlung von Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland
- Kostenersatz bei strafrechtlicher Verteidigung
- Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen
- Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
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