Generell lassen sich die zu erwartenden Schäden im IT-Bereich in drei Hauptgruppen einteilen. Alle drei Schadenarten werden je nach gewähltem Tarif in unterschiedlichem Umfang von der IT-Haftpflicht abgedeckt. Hier finden Sie einige Beispiele zur Verdeutlichung:
Neben Personen- und Sachschäden spielen im IT-Bereich vor allem Vermögensschäden eine große Rolle. Bei Vermögensschäden werden weder eine Person noch eine Sache unmittelbar beschädigt, sondern durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt.
Dabei wird zwischen "echten" Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als "unechte" Vermögensschäden unterschieden:
3.1 Echter Vermögensschaden (IT-typisch)
- Durch das versehentliche Löschen der Datenbank eines Call-Centers können die Mitarbeiter nicht ihrer Arbeit nachgehen. Die Kosten für die Wiederbeschaffung der Informationen und der Nutzungsausfall bis zur Rekonstruktion der Datenbank verursachen erhebliche Kosten.
3.2 Unechter Vermögensschaden (Personen-/Sachfolgeschaden)
- Durch den fehlerhaften Anschluss mehrerer Hardwarekomponenten kommt es zur Überhitzung und dadurch zur Zerstörung einer Zeitungsdruckmaschine. Kann dadurch die nächste Zeitungsausgabe nicht fristgerecht gedruckt und ausgeliefert werden, entsteht zusätzlich ein Vermögensschaden.
- Infolge fehlerhafter Installation kommt es zur Beschädigung von Hardware (z.B. Festplatten-Crash). Hinzu kommt als Folgeschaden der Vermögensschaden durch Produktionsstillstand.