Derartige Versicherungsklauseln eröffnen einen erheblichen Interpretationsspielraum und viele Rückzugsmöglichkeiten im Schadenfall für den Versicherer und sollten daher vermieden werden.
Beispiel der Klausel eines Versicherers in Bezug auf Software-Erstellung:
Versicherungsschutz wird nur gewährt für "... Schäden, die TROTZ Beachtung des anerkannten Standes der Technik und Methodik, der Einhaltung branchenüblicher Qualitätssicherungsverfahren (insbesondere Test- und Abnahmeverfahren) oder sonst anerkannter Regeln des Software-Engineerings eingetreten sind."
Wichtig: die über KuV24 angebotene IT-Haftpflichtversicherung verzichtet komplett auf die "Stand der Technik-Klausel"!
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