Bei obligaten, gesetzlichen Haftpflichtversicherungen, z.B. der Kraftfahrt-Haftpflicht, der Haftpflicht für Rechtsanwälte, Steuerberater und Hausverwalter sowie für freie Finanzdienstleister wie Versicherungsmakler sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen.
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