Damit die Versicherungsgesellschaft über etwaige betriebliche Änderungen oder neue Risiken in Ihrer Tätigkeit informiert ist, erhalten Sie einen jährlichen Fragebogen (Jahresmeldung), den auszufüllen Sie bedingungsgemäß verpflichtet sind. Ergaben sich Änderungen für Ihren Versicherungsvertrag, prüft der Versicherer, ob der von Ihnen bezahlte Versicherungsbeitrag noch angemessen ist.
Um Ihnen jedoch lästigen "Papierkrieg" zu ersparen, konnte KuV24 beim Versicherer eine Sonderregelung durchsetzen: Sie werden einmal im Jahr per E-Mail von KuV24 aufgefordert, Ihren Jahresnettoumsatz sowie Änderungen bei den versicherten Risiken anzugeben. Damit müssen Sie statt des normalerweise geforderten zweiseitigen Fragebogens in Papierform lediglich den sehr vereinfachten Online-Fragebogen beantworten. Die Fragen kennen Sie ja bereits vom ursprünglichen Online-Antrag. Somit ist der Fall für Sie ganz schnell und unbürokratisch erledigt. Weitere vertragliche Obliegenheiten gibt es nicht.
Zurück zu FAQ - Häufige FragenFür frühere Versicherungsperioden (abgelaufenes Versicherungsjahr) wird auch bei wesentlicher Umsatzerhöhung oder erheblichen Änderungen in Ihrer Tätigkeit generell KEINE Prämienanpassung bzw. Beitragsnacherhebung) vorgenommen.
Branchenüblich ist die rückwirkende Nacherhebung für das abgelaufene Versicherungsjahr und die Neuveranlagung für das neue Versicherungsjahr. Damit kommt es dann zu einer finanziellen Doppelbelastung für den IT-Freelancer.