Eigenschadenversicherung bei Rücktritt des Auftraggebers (RPC-Baustein - Projektkostenersatz)

Der RPC-Baustein (Return of Project Costs) versichert die vergeblichen Aufwendungen, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.
Bei den vergeblichen Aufwendungen kann es sich um Sach- und Personalkosten einschließlich bereits gezahlter oder noch zu zahlender Honorare an selbstständige und freiberufliche Subunternehmer handeln (ohne jedoch der eigene entgangene Gewinn oder eigene Honorare).

Er greift beispielsweise dann, wenn Ihr Kunde nach einigen Verzögerungen und mehrfachem Nachbessern mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden ist und berechtigt vom Vertrag zurücktritt. Trotzdem hatten Sie bei einem mehrere Monate dauernden Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie möglicherweise auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten.

Der Projektkostenersatz ist im Rahmen der Eigenschäden bis zu einer Leistungsobergrenze von 300.000 € mitversichert.

Diese Leistungserweiterung hilft Ihnen zur Liquiditätssicherung und reduziert erheblich Ihr unternehmerisches Risiko durch die spezielle IT-Berufshaftpflichtversicherung.

 

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