Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft gegen den Anspruchsteller.
Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer für den IT-Dienstleister und IT-Freiberufler einen Rechtsstreit führt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden. Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den IT-Freiberufler ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Schaden im versicherten Umfang.
Die Abwehr unbegründeter Ansprüche spielt für Freiberufler eine zentrale Rolle, denn oft trifft den Freiberufler aufgrund fehlender Datensicherung oder defekter Hardware des Auftraggebers kein oder nur geringes Verschulden.
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