Unter Versicherungssummen versteht man die Versicherungssummen eines Haftpflicht-Versicherungsvertrags, die maximal je Schadenereignis zur Verfügung stehen. Der Begriff Versicherungssummen bedeutet, dass im Schadenfall nicht die komplette Summe, sondern nur in Höhe des Schadens Ersatz geleistet wird.
Üblicherweise werden für Personen-, Sach- und (bei manchen Verträgen auch für) Vermögensschäden die Versicherungssummen einzeln ausgewiesen oder es steht eine pauschale Versicherungssumme für alle Schäden zur Verfügung.
Die Versicherungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung, die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte Maximierung). Bei manchen Haftpflichtversicherungen steht die Versicherungssumme jedoch nur einmal pro Versicherungsjahr zur Verfügung, z.B. in der Umwelt-Haftpflichtversicherung.
Zurück zu FAQ - Häufige FragenBeantragen Sie neben der wichtigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch die Betriebshaftpflichtversicherung, so stehen Ihnen zwei Versicherungssummen zur Verfügung.
Einmal für die Vermögensschäden (= berufliches Risiko) und separat für Personen- und Sachschäden.