Die Versicherung endet automatisch mit der Vollendung des 65. Lebensjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Vertragslaufzeit ist ggf. von vorne herein kürzer als die im Normalfall üblichen 10 Jahre, wenn der Versicherte zum Versicherungsbeginn bereits älter als 55 Jahre ist.
Der Versicherungsvertrag kann jedoch - mit Zustimmung des Versicherers - im Einzelfall auch über das 65. Lebensjahr hinaus ohne Zuschlag verlängert werden.