Bis zu einem gewünschten Tagessatz in Höhe von € 416 ist kein Nachweis Ihres Einkommens erforderlich.
Ab einem Tagessatz in Höhe von € 416 ist ein Nachweis über Umsatz und Kosten bei der Antragstellung des IT-Tagegelds erforderlich. Diese Nachweis kann in Form
Im Nachweis sollten zumindest die letzen 12 Monate vor der Antragstellung dargestellt sein.