Der Beitrag errechnet sich nach
Ein Unterschied zwischen männlich und weiblich Versicherten wird nicht gemacht (Unisextarif). Entsprechend der gewünschten Karenzzeit und dem Eintrittsalter ergibt sich ein Beitragsfaktor, der mit der Versicherungssumme multipliziert den Jahresbeitrag ergibt.
Die Beitragsfestlegung erfolgt nur zu Versicherungsbeginn. Ein Älterwerden bedingt KEINE Beitragserhöhung. Bei halbjährlicher Zahlweise wird kein Ratenzahlungszuschlag erhoben.