Im Versicherungsvertrag ist geregelt, für wie lange bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ("Leistungsfall") die BU-Rente maximal bezahlt wird. Im Normalfall entspricht diese der Versicherungsdauer und der Beitragszahlungsdauer.
Bei einigen Versicherern kann jedoch auch eine Leistungsdauer vereinbart werden, die über die eigentliche Vertragslaufzeit (Versicherungsdauer) hinaus geht. Bei solchen Vertragsvarianten wird die Berufsunfähigkeitsrente auch nach Vertragsende längstens bis zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt weiterbezahlt, solange die Berufsunfähigkeit fortbesteht.
Bei einigen wenigen Versicherern kann auch vereinbart werden, dass die BU-Rente lebenslang bezahlt wird, sofern die Berufsunfähigkeit vor einem bestimmten Alter (meist 50. oder 55. Lebensjahr) eintritt und bis zum Ende der Versicherungsdauer (reguläre Vertragslaufzeit) ohne Unterbrechung fortbesteht.