Zahlbeitrag (= Nettobeitrag)

Der vom Versicherungsnehmer nach Abzug von Überschüssen konkret zu zahlende Versicherungsbeitrag wird Zahlbeitrag oder auch Nettobeitrag genannt.

Die Versicherer haben ihre Versicherungsbeiträge nach dem "Prinzip kaufmännischer Vorsicht" so zu kalkulieren, dass die Versicherungsleistung auch bei schlechtem Schadensverlauf aus den Beitragseinnahmen erbracht werden kann. Deshalb ist der vertraglich fixierte Beitrag (Bruttobeitrag) stets höher als die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erwartenden Kosten. Die während der Vertragslaufzeit auf die Beiträge regelmäßig entstehenden Überschüsse aus

  • geringeren Schadenskosten,
  • Einsparung von Verwaltungskosten und
  • Erträgen aus vorübergehender Kapitalanlage

 

kommen jedoch den Versicherten zugute. Werden diese Überschüsse regelmäßig mit dem Beitrag verrechnet (Überschussverwendung „Beitragsverrechnung"), reduziert sich der laufend vom Versicherten zu zahlende Beitrag schon ab Vertragsbeginn entsprechend. Dieser niedrigere Beitrag wird Zahlbeitrag bzw. Nettobeitrag genannt.

 

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