Sofern Sie alternativ zu der im Pull-Down Menü vorgegebenen monatlichen Zahlungsweise in unserem Online-Beitragsrechner einen anderen Zahlungsrhythmus wünschen (z.B. vierteljährliche, halbjährliche- oder jährliche Zahlungsweise) reduziert sich Ihr Versicherungsbeitrag geringfügig, da der sogenannte Unterjährigkeitszuschlag auf den ermittelten Jahresbeitrag geringer ist.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die fälligen Versicherungsprämien von den Versicherungsgesellschaften stets im Voraus zu entrichten sind und Sie dann den fälligen Beitrag bis zur nächsten Zahlungsaufforderung separat ansparen müssen. Daher hat sich trotz Zuschlag die monatliche Zahlungsweise als die am weitesten verbreitete Zahlungsart in diesem Bereich durchgesetzt.