Bei dieser Vertragsgestaltung gibt es als so genannten Hauptvertrag zum Beispiel
an den eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) „gekoppelt" wird.
Die Beitragsbelastung durch die Kombination ist natürlich höher als durch einen eigenständigen BU-Vertrag (SBU). Der BUZ-Baustein ist üblicherweise ohne Hauptversicherung nicht "lebensfähig"; das heißt: wird der "Sparvertrag" gekündigt, oder beitragsfrei gestellt, erlischt damit auch die BU-Absicherung!
Aus unserer Sicht wiegt dieser Vorteil die Nachteile nicht auf. Zudem kann man bei einer eigenständigen BU ebenfalls seine Sparpläne problemlos weiterführen, wenn der Aufwand für die Altersvorsorge bei der Ermittlung der Höhe der BU-Rente ebenso wie die anderen Fixkosten berücksichtigt wird. Für die SBU selbst ist im Leistungsfall ebenfalls kein Beitrag weiterzubezahlen.
Die Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung und einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist entgegen der Kombination mit einem "Sparvertrag" bei manchen Anbietern durchaus sinnvoll und teilweise kostengünstiger als ein eigenständiger BU-Vertrag (SBU).