Weil es am Versicherungsmarkt noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff IT-Haftpflichtversicherung gibt, ist es besonders wichtig, den gebotenen Versicherungsumfang genau zu analysieren.
Generell sollte die IT-Haftpflichtversicherung speziell auf die Risikosituation in der EDV-Branche zugeschnitten sein. In der Praxis wird dem IT-Experten jedoch oft nur eine Bürohaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert angeboten.
Die Bürohaftpflichtversicherung deckt jedoch nur das sogenannte Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des IT-Freelancers oder des Telekommunikations- oder IT-Unternehmen abzusichern.
Bei einer reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen fehlt die Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie die Abdeckung des Betriebsstättenrisikos.
Eine IT-Haftpflichtversicherung sollte mindestens folgende Bausteine beinhalten, um alle IT-typischen Risiken abzudecken: