Tagessatz

Beim Tagessatz handel es sich um den täglich vereinbarten Betrag, der im Schadenfall aufgrund eines Unterbrechungsschadens bezahlt wird. Der vereinbarte Tagessatz wird pro ausgefallenem Wochentag (Montag bis Sonntag) erstattet, d.h. 7 Tage pro Woche bzw. 30 Tage pro Monat.

 

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