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Sachschaden
Die IT-Tagegeldversicherung (Betriebsunterbrechung) leistet neben einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall auch aufgrund eines versicherten Sachschadens.
Als Sachschäden gelten Schäden durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Flugzeugabsturz
- Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
- Austritt von Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Schneedruck
- Felssturz
- Steinschlag
- Erdrutsch (Elementarschäden)