Sachschaden

Die IT-Tagegeldversicherung (Betriebsunterbrechung) leistet neben einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall auch aufgrund eines versicherten Sachschadens.

Als Sachschäden gelten Schäden durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Flugzeugabsturz
  • Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
  • Austritt von Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz
  • Steinschlag
  • Erdrutsch (Elementarschäden)

 

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