Bei Unternehmungen mit mehr als 10 Mitarbeitern ist davon auszugehen, dass der Geschäftsbetrieb auch bei Ausfall des Geschäftsführers/Inhabers aufrechterhalten bleibt und dadurch kein erheblicher Einkommensverlust entsteht.
Der Antrag kann für IT-Experten und IT-Dienstleister mit bis zu 10 Mitarbeitern gestellt werden. Unberücksichtigt bleiben dabei: