In welchen Fällen erlischt der Vertrag ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit?
Bei endgültiger Aufgabeder selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit als IT-Experte wird der Vertrag mit dem Tag der Betriebsaufgabe aufgehoben (Risikowegfall)
Bei Eintritt der dauernden Arbeitsunfähigkeit (z.B. Berufsunfähigkeit).
Mit Ablauf des Jahres in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Besteht für einen oder mehrere Versicherungsfälle innerhalb von 24 Monaten Anspruch auf Leistung im Gesamtausmaß von 730 Tagen (inkl. vereinbarter Karenzzeit) so erlischt der Versicherungsschutz.