Besteht im Rahmen des privaten Krankentagegeldes weltweiter Versicherungsschutz?
In der Krankentagegeldversicherung erstreckt sich nach § 1 der Musterbedingungen (MB/KT) der Versicherungsschutz grundsätzlich auf Deutschland (Deutschlandgeltung).
Bei Arbeitsunfähigkeit im europäischen Ausland wird das versicherte Krankentagegeld nur für die Dauer eines durch akute Erkrankung oder Unfall medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthaltes in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.
Außerhalb Europas besteht - ohne daß besondere Vereinbarungen getroffen wurden - bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz. Die Tarifbedingungen sehen z.T. eine Erweiterung des Geltungsbereiches, d.h. eine räumliche (z.B. auf außereuropäische Länder) und/oder umfangmäßige (z.B. bei ambulanter Behandlung innerhalb Europas) Ausdehnung vor.