Sublimite - Entschädigungsgrenzen

Sublimite sind Unterversicherungssummen für bestimmte beitragsfrei mitversicherte Teilrisiken (beispielsweise für Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden, Allmählichkeitsschäden, etc.).

Eine Haftpflichtversicherung, auch für die IT-Dienstleistungsbranche, sollte keine Sublimite vorsehen. Sonst wird mit einer auf den ersten Blick hohen Versicherungssumme der Anschein erweckt, dass ein umfassender Versicherungsschutz besteht, im Schadenfall ist dann jedoch festzustellen, dass viele mitversicherte Nebenrisiken nur unzureichend abgedeckt sind (z.B. Bearbeitungsschäden oder Datenlöschkosten limitiert auf € 50.000,00).

Sublimite werden i.d.R. auf die gesamte Versicherungssumme angerechnet und stehen nicht zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung.

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KuV24-Vorteil

Bei allen KuV24-Versicherungsvarianten bestehen für die Vermögensschadenhaftpflicht (Berufshaftpflicht) sowie für die Betriebshaftpflichtversicherung keine Sublimite.

Lediglich für separate beitragspflichtige Zusatzmodule (z.B. Cyberclear oder AllRisk-Sachinhaltsversicherung) und dem Zusatzbaustein für Eigenschäden gelten teilweise gesonderte Entschädigungsgrenzen, die jedoch in den Versicherungsdokumenten explizit ausgewiesen werden.