Ja, solange nicht schon der Schaden vor Versicherungsbeginn eingetreten ist, sind auch alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn bei der IT-Haftpflicht von KuV24 mitversichert.
Für Vermögensschäden ist der Versicherungsfall das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.
Das heißt: Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, auch wenn die Tätigkeiten, durch die der Schaden ursächlich entstanden ist davor ausgeführt wurden (ohne zeitliche Begrenzung).
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