Es gilt zwischen der Nachmeldefrist und der Nachhaftung zu unterscheiden, die unterschiedliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben:
Nachmeldefrist:
Es handelt sich um den Zeitraum wo Schadenfälle auch bei bereits beendeten IT-Haftpflichtversicherungen noch gemeldet werden können.
Nachhaftung:
Wird berufsbedingt wegen dauerhafter Aufgabe der IT-Tätigkeit (z.B. Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis oder Eintritt in die Rente) besteht innerhalb einer bestimmten Zeit auch Versicherungsschutz für Schadenfälle die nach Beendigung des Versicherungsvertrages entstanden sind (also nach dem Kündigungs- bzw. Stornotermin).
Zurück zu FAQ - Häufige FragenEs gilt eine unbegrenzte Nachmeldefrist und ein Zeitraum von 5 Jahren für die Nachhaftung im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung von KuV24.
Marktüblich liegt die Begrenzung der Nachmeldefrist bei 1-3 Jahre. Oft muss die Nachhaftungsklausel mit dem Versicherer noch individuell verhandelt werden.