Im Normalfall ist in den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertrag geregelt, dass nach Pauschalregelung bereits bei einer gesundheitsbedingten Einschränkung der ausgeübten Berufstätigkeit von 50 % die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht, das heißt die BU-Rente in voller Höhe gezahlt wird .
Solange der Grad der Beeinträchtigung der Berufsausübung jedoch unter der Schwelle von 50 % liegt, wird vom Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Alternativ zur Pauschalregelung kann bei vielen Versicherungsanbietern auch die "Staffelregelung" vereinbart werden.