In § 1 der jeweiligen Bedingungen der Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung ist üblicherweise die Leistung zur Rentenzahlung sowie zur Beitragsbefreiung geregelt. Grundsätzlich wird bei der Regelung zwischen zwei Leistungsformen unterschieden:
Die BU-Rente wird in voller Höhe bezahlt und Sie erhalten eine Beitragsbefreiung des weiter laufenden Versicherungsvertrags, wenn Sie Ihren Beruf als IT-Experte aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Bei dieser Form wird in Abhängigkeit vom BU-Grad die entsprechende anteilige BU-Rente bezahlt.
Dabei gibt es unterschiedliche Staffelformen:
Staffelung 1
Staffelung 2
Bewertung
Je höher die "Messlatte" zum Erlangen der vollen versicherten Leistung ist, desto anspruchsvoller sind Leistungsvoraussetzungen zu erfüllen (z.B. 66 1/3 % bzw. 75 % anstatt 50 %), für die der IT-Experte nachweispflichtig ist.
Die Praxis zeigt, dass trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung im Regelfall ein Restleistungsvermögen beim Versicherten bestehen bleibt. So ist das Erreichen der vollen Rente bei Staffelung 1 und Staffelung 2 deutlich schwerer als bei der Pauschalregelung.