Das vielfach vorgebrachte Argument gegen die Vertragsart SBU, man bekäme dabei kein Geld zurück, wenn man nicht berufsunfähig würde, ist irreführend. Die folgenden drei Gründe sollen verdeutliche, warum das so ist.
Die Aussicht auf eine BU-Rente gibt keinesfalls zum „Nulltarif". Schließt man die BU beispielsweise nicht als selbständige BU ab, sondern koppelt an die Berufsunfähigkeit einen Sparvertrag in Form einer
gibt es zwar - unabhängig vom Eintreten einer Berufsunfähigkeit - am Ende der Laufzeit eine Kapitalauszahlung, diese wird jedoch fast ausschließlich aus dem so genannten "Sparanteil" Ihrer Beitragszahlung finanziert.
Je höher der zu zahlende Gesamtbeitrag ist, umso leichter kann der Versicherer überhöhte Risiko-, Abschluss- und Verwaltungskosten darin verstecken und dabei selbst bei schlechter Verzinsung noch den Anschein erwecken, die Berufsunfähigkeitsrente gäbe es quasi als kostenlose Zugabe.
In Wirklichkeit ist eine derartige Kombination aus Sparvertrag und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nicht nur intransparent, weil die Beitragsaufteilung in Spar- und Kostenanteile meist nicht ausgewiesen wird. Sie ist häufig auch aus Renditegesichtspunkten unvorteilhaft, weil der günstigste BU-Versicherer nicht unbedingt auch der geeignete Anbieter für die Altersvorsorge sein muss.
Zudem sollte der Empfehlung von Finanzexperten und Verbraucherschützern gefolgt werden, Risikoabsicherung und Sparvorgang/ Altersvorsorge zu trennen, um auch besser auf Veränderungen in den finanziellen Verhältnissen individuell angemessen reagieren zu können. Bei Kombi-Produkten bestehen häufig unauflösliche Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Tarifbausteinen, die den Entscheidungsspielraum stark einengen. Auf weitere Nachteile gehen wir auf der Informationsseite zur BU-Zusatzversicherung näher ein.