allgemeine Definition SUBUNTERNEHMER
Zwischen dem Generalunternehmer und dem Subunternehmer besteht grundsätzlich ein Werkvertrag oder Dienstvertrag. Der Subunternehmer wird eingesetzt zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Generalunternehmers.
Subunternehmer sind im Rahmen der IT-Haftpflicht Versicherungsbedingungen beitragsfrei mit eingeschlossen:
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch einen von einer versicherten Gesellschaft beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, soweit diese keine mitversicherten Personen sind.
Das bedeutet , daß ein Subunternehmer vom Versicherer nach einer der Schadenabwicklung in Regress genommen werden kann.
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