Unter Punitive bzw. Exemplary Damages versteht man Entschädigungen mit Strafcharakter.
Über den tatsächlich vorhandenen Schaden wird im Zivilprozess zusätzlich eine Ersatzleistung zugesprochen.
Der Begriff "punitive damages" wird im angelsächsischen Recht, "exemplary damages" wird im englischen Recht verwendet.
Die zusätzliche Entschädigungsleistung hat folgende Hauptfunktionen:
Punitive/Exemplary Damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes und vorsätzliches Verhalten zuerkannt (nicht bei bloßer Fahrlässigkeit).
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