Innovationsklausel

Werden während eines Versicherungsjahres von der Versicherungsgesellschaft prämienneutrale Verbesserungen der Versicherungsbedingungen für die IT-Haftpflichtversicherung eingeführt, so finden diese  Verbesserungen mit sofortiger Wirkung auch Anwendung auf den bestehenden IT-Haftpflicht Versicherungsvertrag, auch wenn die verbesserten IT-Versicherungsbedingungen meist erst mit der turnusmäßigen Erstellung des nächsten Versicherungsscheins in den Vertragsunterlagen dokumentiert werden.
Mit dieser Klausel wird sichergestellt, dass auch Bestandskunden immer die aktuellsten Versicherungsbedingungen erhalten und damit nicht schlechter gestellt werden wie Neukunden.

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