Um den Auftraggeber langfristig zu binden, werden oft nach Abschluss von EDV-Projekten Service- und Wartungsverträge abgeschlossen. Der IT-Experte kann mit laufenden Einnahmen rechnen und der Auftraggeber erhält eine regelmäßige Betreuung. Trotzdem findet man in den IT-Haftpflicht Versicherungsbedingungen immer noch folgende Ausschlussformulierung:
Werden Wartungs- und Pflegeintervalle nicht regelmäßig durchgeführt, hat ein Versicherer auch hier die Möglichkeit über diese Ausschlussklausel eine Schadenablehnung vorzunehmen.