Kostenklausel

Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft für Kosten werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.

Kosten sind:

  • Anwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugenkosten
  • Gerichtskosten
  • Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles 
  • Schadenermittlungskosten
  • Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen

 

Das gleiche gilt auch, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.

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