Eine IT-Haftpflichtversicherung versichert Schäden aus Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens und zwar unabhängig von der Rechtsform (GmbH, Freiberufler, etc.). Im Rahmen einer IT-Haftpflichtversicherung können Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden und auch sogenannte Eigenschäden abgedeckt werden. Die IT-Haftpflichtversicherung gilt in der Regel weltweit und ist eine Kombination aus Berufs-, Betriebs und Produktehaftpflichtversicherung.
Am Versicherungsmarkt finden sich auch Bezeichnungen wie IT Berufshaftpflicht, IT Versicherung, IT Betriebshaftpflicht oder IT Vermögensschadenhaftpflicht, die den gleichen Sachverhalt beschreiben sollen.
Da es am am Versicherungsmarkt immer noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff IT-Haftpflichtversicherung gibt, ist es besonders wichtig, den angebotenen Versicherungsumfang genau zu analysieren, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Generell sollte die IT-Haftpflichtversicherung speziell auf die Risikosituation der EDV-Branche zugeschnitten sein. Oft wird dem IT-Experten bzw. IT-Freelancer jedoch nur eine einfache Bürohaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ohne weitere Versicherungsbausteine fälschlich als "IT-Haftpflicht" deklariert angeboten.
Die Bürohaftpflichtversicherung deckt jedoch nur das Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des IT-Freiberuflers bzw. IT-Dienstleisters abzusichern.
Bei einer reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen fehlt die Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie die Abdeckung des Betriebstättenrisikos.
Eine IT-Haftpflichtversicherung sollte stets folgende Bausteine beinhalten: