Ja! Für Start-Up Unternehmen und Existenzgründer und zwar unabhängig von Ihrer Rechtsform (GmbH, Freiberufler, GbR) gibt es einen Start-upTarif bzw. ein Nachlass für Existenzgründer. Dieser beträgt 15 % auf die ermittelte Versicherungsprämie und entfällt ab der übernächsten Hauptfälligkeit, d.h. er gilt für zwei Versicherungsjahre.
Sie gelten als Existenzgründer oder Start-Up Unternehmen, wenn die Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit bzw. Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
Über unseren online Rechner wird der Start-up Nachlass separat ausgewiesen.
Zurück zu FAQ - Häufige Fragen