Die Leistung des Versicherers wegen Schwangerschaft und Entbindung ist unter Berücksichtigung der vereinbarten Karenzfrist auf 4 Wochen je Schwangerschaft begrenzt.
Achtung: Die Schwangerschaft muss nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetreten sein. Es gilt als Nachweis, wenn der ärztlich errechnete Geburtstermin neun Monate nach Versicherungsbeginn liegt.