Sie können zwischen ein halbjährlichen und einer jährlichen Fälligkeit des Versicherungsbeitrages wählen.
Versicherungsbeitrag wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres fällig
Antrag am 1.9.: anteilige Abbuchung des Beitrags am 1.9. für kommende 4 Monate (bis 1.1.),
dann Halbjahresabbuchung am 1.1. für kommende 6 Monate
Antrag am 1.5.: anteilige Abbuchung des Beitrags am 1.5. für kommende 2 Monate (bis 1.7.),
dann Halbjahresabbuchung am 1.7. für kommende 6 Monate
Versicherungsbeitrag wird jeweils zum 1.7. eines Jahres fällig
Antrag am 1.3.: anteilige Abbuchung des Beitrags am 1.3. für kommende 4 Monate (bis 1.7.),
dann Jahresabbuchung am 1.7. für kommende 12 Monate
Beispiel: Antrag am 1.3.2010