Worauf ist bei der Qualität von BU-Versicherungsbedingungen hauptsächlich zu achten?

Voraussetzung für die Aufnahme in unseren BU-Versicherungsvergleich ist eine 5-Sterne-Bewertung der Versicherungsbedingungen bei Morgen & Morgen.

Das Ratinginstitut Morgen & Morgen zieht zur Erstellung des Gesamtratings von BU-Versicherungen mehrere Teilratings heran. So werden die Versicherungsbedingungen, aber auch die Kompetenz, die Solidarität und die Antragsfragen bewertet. Die Gewichtung der Teilratings ist unterschiedlich, die Beurteilung der Versicherungsbedingungen geht allerdings zu 50 % ins Gesamtrating ein und hat somit einen großen Anteil daran.

Um 5 Sterne (=ausgezeichnete Versicherungsbedingungen) im Teilrating Versicherungsbedingung zu erhalten, müssen folgende Leistungskriterien erfüllt sein:

  • Rückwirkende Leistung auch bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls
  • Prognosezeitraum für die Dauer der BU auf 6 Monate verkürzt
  • Leistung bei 6 Monate andauernder BU rückwirkend ab Beginn
  • Eindeutiger, altersunabhängiger Verzicht auf "abstrakte Verweisung"
  • Verzicht auf unübliche Einschränkungen und Klauseln in den Versicherungsbedingungen
  • Verzicht des Versicherers auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19  VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bzw. uneingeschränkter Versicherungsschutz
    auch bei Auslandsverzug des Versicherten
  • Leistung des Versicherers bei BU in Folge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
  • Beitragsstundung während der Prüfung des BU-Leistungsfalls
  • Verzicht auf die "abstrakte Verweisung" auch bei späterer Nachprüfung der BU
  • Verzicht des Versicherers auf Umorganisation des Arbeitsplatzes bei weisungsgebundenen Mitarbeitern

 

Zur Klärung der Frage, auf welche Entscheidungskriterien grundsätzlich ein besonderes Augenmerk zu richten ist, sind auch die auf die wesentlichen Punkte beschränkten Prüfkriterien von FINANZtest
eine gute Basis. So wurden in der FINANZtest-Ausgabe 7/2009 primär folgende Kriterien bewertet:

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  • Sechs-Monats-Prognose
  • Rückwirkende Leistungen in den ersten 6 Monaten
  • Rückwirkende Leistung für mindestens 3 Jahre bei verspäteter Meldung
  • Nachversicherungsgarantien (fallweise gesondert zu vereinbaren)
  • Stundungsrecht

 

Daneben wurden auch einige weitere Aspekte wie Rücktrittsrechte des Versicherers bei „vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung", die Möglichkeit „befristeter Anerkenntnisse", Verzicht auf die Anwendung von § 41 VVG und Sonderleistungen sowie spezielle Ausschlüsse berücksichtigt.

Die aufgeführten Bewertungskriterien, denen ebenfalls in den Ratings von Franke & Bornberg und
Morgen & Morgen große Bedeutung zukommt, sind auch für den IT-Experten von großer Wichtigkeit.

Daneben ergeben sich jedoch aus den berufsspezifischen Gegebenheiten des selbständigen bzw. freiberuflich tätigen IT-Dienstleisters einige Gesichtspunkte, denen bei der Beurteilung der Versicherungsbedingungen besonderes Augenmerk gewidmet werden sollen.

So zum Beispiel Klauseln, die auf die Möglichkeiten der Umorganisation des Arbeitsplatzes abzielen, um trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine Berufsunfähigkeit und damit eine Leistungspflicht des Versicherers abzuwenden.

Ebenso kann die unbefristete Weltgeltung von großer Wichtigkeit sein, wenn Sie für längere Zeit bei Projekten im Ausland vor Ort tätig sein müssen.

Die so genannten „Arztanordnungsklauseln" engen den eigenen Entscheidungsspielraum ein. Entweder muss man sich bestimmten ärztlichen Behandlungen unterziehen oder man riskiert die Versicherungsleistung. Dies wird gerade von Menschen als Zumutung empfunden, die es gewöhnt sind, eigenständige Entscheidungen zu fällen und selbst zu verantworten.

Auf ein Angebot, dass die oben aufgeführten Anforderungen nicht alle erfüllt, sollten Sie sich keinesfalls einlassen.

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