Die BU-Rentenzahlung wird eingestellt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% fällt (Gesundheitszustand verbessert sich). In diesem Fall sind von Ihnen wieder Beiträge zu entrichten, der Versicherungsschutz lebt in vollem Umfang wieder auf. Erkrankungen die zur (ersten) Berufsunfähigkeit geführt haben, sind weiterhin mitversichert. Sollte in Folge der Grad der Berufsunfähigkeit wieder auf mindestens 50% steigen, besteht erneut Leistungsanspruch.
Bei Ihrem Tod endet die Rentenzahlung der BU.
Läuft die vereinbarte Vertragsdauer aus (z.B. mit dem 65. Lebensjahr) endet die Rentenzahlung ebenfalls.