Pauschalregelung

Im Normalfall ist in den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertrag geregelt, dass nach Pauschalregelung bereits bei einer gesundheitsbedingten Einschränkung  der ausgeübten Berufstätigkeit von 50 % die vereinbarte Versicherungsleistung erbracht, das heißt die BU-Rente in voller Höhe gezahlt wird .

Solange der Grad der Beeinträchtigung der Berufsausübung jedoch unter der Schwelle von 50 % liegt, wird vom Versicherer keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

Alternativ zur Pauschalregelung kann bei vielen Versicherungsanbietern auch die "Staffelregelung" vereinbart werden.

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