Bei der Ermittlung des BU-Grades wird detailliert geprüft wie sich Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf bzw. selbständige/ freiberufliche Tätigkeit auswirken. Die Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Berichte Ihrer behandelnden Ärzte nachzuweisen.
Da kein Berufsbild dem anderen gleicht, bezieht ein guter BU-Versicherer die individuelle Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit ein. Diese wird i.d.R. durch gewisse Haupt- und Nebentätigkeiten geprägt. Das aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung(-en) verbliebene Restleistungsvermögen für diese Tätigkeiten gibt dann für die Beurteilung den Ausschlag.