Die Grundfähigkeitenversicherung  (GF)

Die Grundfähigkeitenversicherung spielt auf dem deutschen Markt eine sehr untergeordnete Rolle. Diese Vertragsart wird in Deutschland derzeit nur von einigen wenigen Gesellschaften angeboten.

Ähnlich wie bei der Dread Disease Versicherung tritt der Leistungsfall nur bei bestimmten definierten Fällen ein. Entgegen der DD jedoch nicht bei bestimmten akuten Erkrankungen, sondern beim Verlust bestimmter Grundfähigkeiten in Folge von Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls.

Diese Grundfähigkeiten sind z.B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen, Arm bewegen.

Wenn Sie beispielsweise auf beiden Augen nicht mehr als 4% Sehfähigkeit haben, leistet die Versicherung eine vereinbarte monatliche Rente. Und dies unabhängig davon, ob Sie mit dieser gesundheitlichen Einschränkung im weiteren Verlauf Ihres Lebens noch arbeiten können oder nicht.

Das Beispiel mit den Augen macht jedoch sehr deutlich, wie erheblich die Beeinträchtigungen für eine Leistung sein müssen. So führt für viele die z.B. an einem Computerarbeitsplatz arbeiten schon ein deutlich geringere Sehkrafteinschränkung als die geforderten 96 % zu einer Berufsunfähigkeit, jedoch bekämen sie von GF-Versicherer noch keine Leistung.

GF nicht als Ersatz für die BU geeignet

Aufgrund der hohen "Messlatte" zum Erlangen der versicherten Leistung stellt auch die GF-Versicherung aus unserer Sicht keinen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
Allenfalls kann die GF-Versicherung eine Ergänzung zur Unfallversicherung z.B. bei Kindern sein (da die GF nicht ausschließlich auf Unfälle abstellt) oder als letzter „Notnagel“ dienen, wenn kein BU- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz möglich oder finanzierbar ist. Aufgrund der stark eingeschränkten Leistung ist die GF-Versicherung vergleichsweise günstig.

 

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