Bei dieser Vertragsgestaltung einer Berufsunfähigkeitsabsicherung als Zusatzversicherung in Kombination mit einer Art "Sparvertrag" gibt es als so genannten Hauptvertrag z.B.
An den Hauptvertrag wird eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) „gekoppelt". Der Gesamtbeitrag für die Kombination ist natürlich höher als bei einem eigenständigen BU-Vertrag (SBU).
Der BUZ-Baustein ist üblicherweise ohne Hauptversicherung nicht "lebensfähig". Wird der "Sparvertrag" gekündigt oder beitragsfrei gestellt, erlischt damit auch die BU-Absicherung!
Aus unserer Sicht wiegt der Vorteil die Nachteile nicht auf. Zudem kann man bei einer eigenständigen BU ebenfalls seine Sparpläne problemlos weiterführen, wenn der Aufwand für die Altersvorsorge bei der Ermittlung der Höhe der BU-Rente ebenso wie die anderen Fixkosten berücksichtigt wird.
Für die SBU selbst ist im Leistungsfall ebenfalls kein Beitrag weiterzubezahlen.
Die Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung mit minimaler Todesfallsumme und einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist entgegen der hier beschriebenen Kombination der BUZ mit einem "Sparvertrag" (Rentenversicherung oder Kapital-Lebensversicherung) dann sinnvoll, wenn ein kostengünstiger Versicherung mit erstklassigen BU-Bedingungen keinen eigenständigen BU-Vertrag (SBU) anbietet.
Bei manchen Anbietern ist diese Kombination auch sinnvoll, weil sich dahinter teilweise besonders kostengünstige "Kampfangebote" manches Versicherers versteckt sind, die den gleichwertigen Versicherungsschutz billiger gestalten lassen als ein eigenständiger BU-Vertrag (SBU) bei der selben Versicherungsgesellschaft.
Deshalb berücksichtigen wir in unserem Versicherungsvergleich und der individuellen Optimierung der Berufsunfähigkeitsabsicherung für Sie beide Varianten: